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   BGH, 28.05.2018 - 3 StR 639/17   

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https://dejure.org/2018,16444
BGH, 28.05.2018 - 3 StR 639/17 (https://dejure.org/2018,16444)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2018 - 3 StR 639/17 (https://dejure.org/2018,16444)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2018 - 3 StR 639/17 (https://dejure.org/2018,16444)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegungserfordernisse; Einsichts- und Steuerungsfähigkeit; Auswirkung der psychischen Störung auf Handlungsmöglichkeiten; wesentliche Gesichtspunkte; Ermöglichung der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 63 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an eine nachvollziehbare und beweiswürdigend belegte Darstellung bzgl. des Vorliegens einer Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit während der Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an eine nachvollziehbare und beweiswürdigend belegte Darstellung bzgl. des Vorliegens einer Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit während der Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 637/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 3 StR 639/17
    Erforderlich ist auf der Ebene der Darlegungsanforderungen stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der jeweiligen Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ-RR 2017, 202 m.w.N.).

    b) Diese Ausführungen lassen eine ausreichende Darstellung der auf den Angeklagten bezogenen konkreten Auswirkungen seiner psychischen Erkrankung zur Tatzeit vermissen (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2017, 202, 203).

    Die getroffenen Feststellungen sind insgesamt aufzuheben, um dem neuen Tatgericht sowohl zu den für die Beurteilung der Schuldfähig keit des Angeklagten bei Begehung der Anlasstat bedeutsamen Umstände als auch zu sämtlichen prognoserelevanten Aspekten umfassende und in sich widerspruchsfreie Feststellungen zu ermöglichen (BGH NStZ-RR 2017, 202, 203).'.

  • BGH, 01.06.2017 - 2 StR 57/17

    Schuldunfähigkeit (Feststellung einer psychischen Störung); verminderte

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 3 StR 639/17
    Beurteilungsgrundlage ist das konkrete Tatgeschehen, wobei neben der Art und Weise der Tatausführung auch die Vorgeschichte, der Anlass zur Tat, die Motivlage des Angeklagten und sein Verhalten nach der Tat von Bedeutung sein können (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 2 StR 57/17, BeckRs 2017, 118916 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 3 StR 639/17
    Bereits nach den äußeren Tatumständen kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der Tat letztlich nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervorgetreten sind, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 76).
  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 317/17

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 3 StR 639/17
    Das Tatgericht ist dabei verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 317/17, juris Rn. 5 m.w.N.).
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